Zeitbetreut unterstützt Sie bei der Anmeldung als selbständige Personenbetreuerin und
vermittelt Ihnen Klienten zur Betreuung.
Sie werden von uns fachlich eingeschult und mit den erforderlichen Informationen versorgt.
Voraussetzung für eine positive Vermittlung als selbständige Personenbetreuerin in Österreich sind:
1.) Allgemein
Mindestalter 19 Jahre
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Test)
Erforderlich laut europäischen Referenzrahmens ist Stufe B2
Passbild, Lebenslauf auf deutsch
6 Monate Praxis in der Betreuung oder eine theoretische Ausbildung die mindest einer Heimhilfe entspricht.
2.) Dokumente
Gültiger Reisepass
Heirats oder Scheidungsurkunde (bei Änderung Ihres Familiennamens)
Register trestov (Strafregister) auf deutsch übersetzt, nicht älter als drei Monate.
Meldezettel
3.) Ablehnungsgründe
Vorstrafen
Verurteilung wegen betrügerischer Krida
4.) Aufgaben als selbständige Personenbetreuer
Personenbetreuer sind zur Unterstützung von betreuungsbedürftigen Personen berechtigt.
Hierzu zählen insbesondere folgende Tätigkeiten:
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Zubereitung von Mahlzeiten, Vornahme von Besorgungen, Reinigungstätigkeiten,
Durchführung von Hausarbeiten, Durchführung von Botengängen,
Sorgetragung für ein gesundes Raumklima (Lüften), Betreuung von Pflanzen und Tieren sowie
Wäsche waschen, bügeln und ausbessern;
Unterstützung bei der Lebensführung:
Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen,
Gesellschaft leisten, Konversation führen, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte,
Begleitung bei diversen Aktivitäten;
Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel (z.B. Einpacken)
Es dürfen nur Betreuungstätigkeiten geleistet werden. Dazu zählen auch Tätigkeiten,
z.B. Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der
Arzneimittelaufnahme, bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden und bei der
Benützung der Toilette, solange keine medizinischen Probleme vorliegen.
Sonstige pflegerische und ärztliche Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden,
wenn sie durch diplomiertes Pflegepersonal oder von Ärzten übertragen wurden.
5.) Verdienst
Pro Tag wird ein Betrag von € 50,- bezahlt (14 x 50 = 700).
Es ist eine kostenfreie Wohnmöglichkeit im Haushalt und die
Verpflegung für die Einsatzdauer vorgesehen.
Die Kosten für die Sozialversicherung wird vom Klienten bezahlt.
Es werden nur jene Tage bezahlt, an denen auch gearbeitet wurde.
Reisekostenersatz
Es wird eine Honorarnote selbständig von Ihnen gestellt und der Betrag in Bar kassiert.
6.) Arbeitszeitregelung
Ein Einsatz darf maximal 14 Tage dauern, danach sind 14 Tage frei.
Alternativ kann auch im 7 Tage Intervall gearbeitet werden.
Die Arbeitszeit muss mindestens 48 Stunden dauern, darf aber insgesammt
128 Stunden nicht überschreiten.
Pausen sind mit zweimal 30 Minuten und einmal 3 Stunden täglich einzuhalten.
Die Nachtruhe ist durchgehend mit 10 Stunden einzuhalten.
7.) Dienstpflicht
Ist der Werkvertrag unterschrieben, sind Sie als selbständige Personenbetreuerin
auch für die Einhaltung verantwortlich. Bei Nichteinhaltung drohen gerichtliche
Strafen bis zu € 3.600,-
Im Falle einer Verhinderung ist für eine Vertretung zu sorgen.
Bei der Suche nach einer Vertretung werden Sie von Zeitbetreut unterstüzt.
8.) Qualitätssicherung
Sie sind verpflichtet die österreichischen Qualitätsstandards einzuhalten.
Bei der Einschulung und Einhaltung dieser Standards werden Sie von Zeitbetreut unterstützt.
Es ist notwendig eine Dokumentation mit den täglichen Eintragungen über die erfolgte
Betreuung und sonstige Ereignisse zu führen.
Es besteht Schweigepflicht über die Arbeit gegenüber außenstehenden Personen.
9.) Betreuungsende
Das Ende der Betreuung tritt nach Übersiedlung in ein Heim oder mit dem Tot des Klienten ein.
Der Werkvertrag kann auch per Monatsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist
beendet werden. Der Werkvertrag wird auch automatisch gekündigt,
wenn zwei Monate lang die erbrachten Leistungen unbezahlt bleiben.
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